Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

Dr.Kogler Ltd

 

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote, sie gelten nach schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung als anerkannt. Anderslaufende Vereinbarungen  bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Mengen, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten usw. stets freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen mit Vertreter und Mitarbeiter bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung der Dr. Kogler  Ltd. um gültig zu sein. Bei Maßen, Abbildungen und Beschreibungen behalten wir uns Abänderungen vor.

 

3. Berechnung

Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, netto, ohne Mehrwertsteuer, Verpackung und Versandkosten ab Lager. Der am Tag der Lieferung gültige Preis wird in Rechnung gestellt.

 

4. Lieferung

Lieferfristen sind stets unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung etwaiger Verpflichtungen des Bestellers voraus. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung besteht nicht. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.

 

5. Verpackung

Verpackungs-, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

6. Höhere Gewalt, sonstige Vertragshinweise

Sämtliche Vereinbarungen in den Aufträgen gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Herstellung und Lieferung nicht durch höhere Gewalt jeder Art, Krieg-Mobilmachung, Streik, Aussperrung, Energiemangel, politische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Transporthindernisse, Brand- und Wasserschäden, Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel oder Materialschwierigkeiten erschwert oder unmöglich gemacht werden. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

7. Zahlung

Wenn in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung keine besonderen Zahlungsbedingungen festgehalten sind, sind unsere Rechnungen sofort fällig. Bei Neukunden ist Vorauskassa erforderlich bzw. Zahlung per Kreditkarte. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, Zinsen in der Höhe von 3%  über den jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Mahnungen werden mit jeweils 6 EuroGebühren berechnet. Schecks und Wechsel gelten erst dann als Zahlung, wenn wir über den Gegenwert verfügen können. Ist der Käufer im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Vertreter oder Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Ware, solange wir noch Ansprüche an den Käufer haben, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Pfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung  im Tauschwege sind nicht gestattet. Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Kosten für evtl. Freigabeklagen sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich, uns alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Einziehung der Forderungen notwendig sind.

 

9. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, Spedition oder Anstalt übergeben worden ist.  Der Auftraggeber hat die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und den Auftragnehmer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsaufnahme des Frachtführers Mitteilung zu machen. Zur Sicherstellung evtl. Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Frachtführer ist bei äußerlich erkennbaren  Beschädigungen oder Verlusten vor Abnahme des Gutes die Aufnahme  des Schadens und die Aushändigung der Tatbestandsaufnahme zu verlangen; bei äußerlich nicht erkennbaren Beschädigungen oder Verlusten ,  muß das Gut im vorgefundenen Zustand liegen bleiben und der Frachtführer unverzüglich zur  Schadensfestellung aufgefordert werden. Verpackungen unbedingt aufbewahren. Die Reklamationsfristen für die Aufforderung des Frachtführers zur Ausfertigung einer Tatbestandsaufnahme betragen bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden 24 Stunden, bei Postsendungen 7 Tage, bei  Bahntransporten und 4 Tage bei Kraftfahrzeugtransporten (ohne Gewähr) nach Annahme des Gutes.

 

10. Mängelrügen/Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften bzw. wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel  schadhaft, leisten wir Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Instandsetzung der mangelhaften Ware, wobei eine oder zweimalige Nachbesserung bzw. Instandsetzung zulässig ist. Nach unserer Wahl kann eine mangelhafte Ware aber auch durch eine mangelfreie ersetzt werden. Schlägt auch die wiederholte Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung  oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Bei unberechtigter Anforderung unseres Kundendienstes behalten wir uns vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. Gegenüber unseren kaufmännischen Kunde gilt zusätzlich folgende Regelung: Für offene Mängel quantitativer Art  leisten wir nur Gewähr, wenn sie uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitgeteilt worden ist.

 

11. Rücksendung

Beanstandete Ware darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bei Reparaturen, die außerhalb der Garantiezeit  liegen oder die nicht unter die Garantieleistung  fallen, trägt der Auftraggeber die Kosten für Verpackung, Fracht und die Reparatur.

 

12. Schadenersatzansprüche

Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt, 35%  des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag  um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Jedenfalls ist für beide Teile die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.

 

13. Urheberrechte

An unseren Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor. Unser Kunde ist verpflichtet uns kein Material zu übermitteln, welches die Rechte Dritter verletzt. Sollten dennoch Forderungen an uns diesbezüglich gestellt werden, so hat uns unser Kunde schad- und klaglos zu halten.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist London. Sollten eine oder mehrer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam  sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die gesetzlichen Bestimmungen treten an ihre Stelle. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der

Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist. 

 

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